Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Wir verstehen unsere Leistungen und unsere Geschäftsphilosophie auf der Basis gegenseitigen Vertrauens. Dies folgt dem Bestreben, dauernde und bleibende Geschäftsverbindungen zu unseren Kunden aufzubauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für alle Verträge in einigen Punkten abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen zu vereinbaren, die – nachfolgend aufgeführt – ausschließlich gelten:

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Fertigungen, Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge der Firma:

Egbert Swensson
Sail Design and Cutting
Rudolf-Breitscheid-Straße 6
18069 Rostock

soweit nichts abweichendes schriftlich vereinbart worden ist. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers widersprechen wir, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt. Alle mündlichen Vereinbarungen und Erklärungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich von uns bestätigt worden sind. Wenn es keine vom Auftraggeber geforderte und von uns schriftlich akzeptierten Ver- und Bearbeitungsanforderungen gibt, werden alle in unserem Hause gefertigten Artikel nach unserem Qualitäts- und Fertigungsstandard ausgeführt.

§ 2 Angebot

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge, Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind für uns erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Unseren Angeboten beiliegende Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Form-, Stabilitäts-, und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Der Schriftform ist auch genüge getan, wenn der Vertragsschluss unter Verwendung der Fernkommunikationsmittel Telefax, E-Mail oder Internet zustande kommt. Für den Fall, dass der Auftraggeber Verbraucher ist, finden die Regelungen über den Widerruf von Fernabsatzverträgen unter Hinweis auf § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB keine Anwendung. Änderungen des Auftrags nach schriftlicher Auftragsbestätigung sind nur zulässig, solange mit der Ausführung noch nicht begonnen wurde und die Änderung durch uns schriftlich bestätigt wurde. Maße, die uns von Kunden aufgegeben wurden, gelten für uns als verbindlich. Eine Nachprüfung unsererseits erfolgt nicht. Konstruktionsänderungen sind vorbehalten und zulässig, sofern hierdurch keine Nutzungsänderung eintritt. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Modellen, Konstruktionen, Berechnungen, Zeichnungen und Entwürfen behalten wir uns das Alleineigentum und Urheberrecht vor. Ohne unser schriftliches Einverständnis dürfen diese nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber ist nur im Rahmen des jeweiligen Vertrages berechtigt, ihm hierzu überlassene Papierausdrucke oder PDF-Dokumente zu verwenden. Insbesondere ist die Nutzung derselben zum Neubau gleicher oder ähnlicher Werke nicht gestattet. An den zum Zwecke der Konstruktion gefertigten Dateien behalten wir uns ebenfalls das Alleineigentum und Urheberrecht vor. Eine Herausgabe der Dateien an den Auftraggeber erfolgt nicht.

§ 3 Preise und Versand

Es gelten die Preise gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung. Dies gilt insbesondere für Bestellungen nach Kundenwunsch bzw. Sonderanfertigungen. Bei Fertigungen nach Katalog gelten die dort angegebenen Preise einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kann der Auftrag aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat (z.B. fehlende Maße etc.), nicht innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung bearbeitet werden, kann der Preis den sich verändernden Kostenfaktoren angepasst werden. Wenn nicht anders vereinbart, beziehen sich die Preise auf Materialien, Beschläge und Zubehörteile, die üblicherweise bei uns verwendet werden. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten. Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werkstatt bzw. Rostock und schließen Versicherung, Verpackung, Fracht, Transport und Aufstellung bzw. Montage nicht ein. Alle zum Versand kommenden Artikel werden grundsätzlich auf Kosten des Empfängers gegen Verlust und Beschädigung transportversichert. Wenn keine besonderen Weisungen vorliegen, erfolgt der Versand ohne terminliche Ankündigung.

§ 4 Lieferzeit und Gefahrübergang

Lieferzeiten beginnen mit dem Tage unserer Bestellungsannahme bzw. mit dem Zeitpunkt des Zuganges der schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Verbindliche wie unverbindliche Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bei Fristablauf an die Transportperson übergeben bzw. bei Abholung durch den Kunden zur Abholung bereitgestellt und dem Kunden dies mitgeteilt worden ist. Das gleiche gilt, wenn bei Lieferung ohne Nachnahme die Versandbereitschaft dem Kunden schriftlich mitgeteilt worden ist. Ist eine nur unverbindliche Lieferfrist vereinbart, kann uns der Kunde eine Woche nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, in angemessener Frist zu liefern. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers. Die Gefahr geht insoweit auf den Kunden über, sobald die Ware an die Transportperson übergeben worden ist. Wir entscheiden über Art und Weise des Versands, außer bei Sonderanweisungen des Kunden. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort zu prüfen. Bei Beschädigung auf dem Transportweg oder Eingang nur von Teilen der Gesamtsendung ist dieses unverzüglich dem anliefernden Frachtführer anzuzeigen. Beschädigungen oder Fehlen von Teilen der Gesamtsendung sind
vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Alternativ ist die Annahme zu verweigern. Für den Fall des Lieferverzuges ist der Kunde berechtigt, uns eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche kann der Kunde nicht verlangen, es sei denn, die Verzögerung haben wir oder unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Feuer, Streik, Krieg, Aufruhr, Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Überschwemmungen, Energie- Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, etc.) sowie unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens und Einflusses liegen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Erfüllung des Vertrages durch uns Einfluss haben. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer des Hindernisses hinauszuschieben.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungsdatum fällig und zahlbar per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Eine Stundung bis spätestens 10 Tage nach Rechnungseingang gilt nur dann, soweit dies schriftlich auf der Rechnung vermerkt ist. Skontoabzüge sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Abholung der Ware in unserer Werkstatt ist Zahlung ausschließlich durch EC-Karte möglich. Schecks, Wechsel und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Der Versand der Ware kann per Nachnahme erfolgen. Bei einer Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Eine Reklamation ist kein Grund zur Zahlungsaussetzung. Eine berechtigte Reklamation rechtfertigt die Einbehaltung einer Restsumme von höchstens 10 % des jeweiligen Wertes des reklamierten Artikels. Diese Restsumme ist sofort nach Mängelbeseitigung fällig.

§ 6 Garantien, Gewährleistung und Haftung

Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie, die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich hinreichend bestimmt.

Offensichtlich erkennbare Mängel sind vom Kunden unverzüglich, d.h. bis spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt der Auslieferung unter genauer Bezeichnung der Mängel schriftlich uns gegenüber anzuzeigen. Wird die Ware im Herbst oder Winter geliefert, weshalb keine Überprüfung der Ware auf einwandfreie Funktion erfolgen kann, beginnt die benannte Frist am darauffolgenden 1. Mai. Danach gilt die Ware als genehmigt. Nach unserer Wahl leisten wir Gewähr durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist. Erst wenn die Nachbesserung wiederholt fehlschlägt oder eine Ersatzlieferung nicht möglich ist oder durch uns verweigert wird, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertragspreis zu mindern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes ist ausgeschlossen, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind natürlicher Verschleiß, unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Vertragsgegenstandes oder die durch uns nicht genehmigte Veränderung des Vertragsgegenstandes durch Dritte. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgenommen ist Schimmelpilzbefall. Soweit der Mangel in einer fehlerhaften Passform liegt, ist eine Gewährleistung durch uns ausgeschlossen, wenn die Anfertigung nach Maßangaben durch den Kunden erfolgte.

Die Profilgebung (Profilform, Profiltiefe) der Segel erfolgt durch uns nach dem aktuellen Stand der Technik und ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wurde die Profilgebung mit konkreten Maßangaben durch den Kunden vorgegeben, dann ist ebenfalls Gewährleistung durch uns ausgeschlossen, soweit hierdurch ein konstruktionsbedingter Mangel entsteht.

Sofern aus den genannten Gründen Mängelgewährleistungsrechte herzuleiten sind, hat der Kunde gegenteiliges zu beweisen. Mängelansprüche verjähren im Falle des § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt – soweit nicht die §§ 499 ff. BGB Anwendung finden – kein Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Verfügungen (Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung) sind nicht gestattet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Sache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zur der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilig Miteigentum zu übertragen. In diesen Fällen verwahrt der Kunde unser Miteigentum unentgeltlich. Im Geschäftsverkehr mit kaufmännischen Kunden behalten wir uns darüber hinaus das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in diesem Fall auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem kaufmännischen Kunden in laufende Rechnung buchen (Kontokorrentvorbehalt). Der kaufmännische Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, solange er mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzuge ist; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Rechnungsendbetrages, einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In jedem Fall sind wir verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben als deren Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

§ 8 Haftung

Soweit keine anderweitige Bestimmung vorliegt, haften wir nicht für Schadensersatzansprüche jeglicher Art des Kunden gegen uns, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

§ 9 Datenschutz

Wir sind berechtigt, Kundendaten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mittels unserer EDV Anlage zu speichern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat hierzu schriftlich seine Einwilligung erklärt.

§ 10 Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeitsbestimmungen

Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz unserer Firma. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer nach den allgemeinen Vorschriften berechtigt, seine Ansprüche am Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen gleich aus welchem Grund nicht zur Anwendung gelangen, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Eine unwirksame Bestimmung haben die Parteien durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.